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LSG Hamburg, 11.07.2005 - L 4 B 125/05 ER SO |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Eingliederungshilfe - vorläufige Zuständigkeit bei Nichtweiterleitung des Antrags - Beiladung - keine Ersetzung der Antragsweiterleitung sowie der Prüfung und Entscheidung der Zuständigkeitsfrage
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- SG Schleswig, 08.02.2005 - S 17 SO 7/05
Eingliederungshilfe - vorläufige Zuständigkeit bei Nichtweiterleitung des Antrags …
Auszug aus LSG Hamburg, 11.07.2005 - L 4 B 125/05
8. Februar 2005 - S 17 SO 7/05 ER).
- LSG Sachsen-Anhalt, 23.03.2007 - L 8 B 41/06
Leistungen der Sozialhilfe sind auch für Bezieher von ALG II möglich
Unterlässt er diese Weiterleitung, hat er den Rehabilitationsbedarf unverzüglich selbst festzustellen (§ 14 Abs. 2 S. 1 SGB IX); er ist dann für die Leistungsgewährung zuständig (geworden) (…vgl. SG Schleswig, a.a.O.; im Anschluss an BSG…, Urteil vom 26.10.2004, Az. B 7 AL 16/04 R, SozR 4-3250 § 14 Nr. 1, zitiert nach juris; ebenso LSG Hamburg, Beschluss vom 11.07.2005, Az. L 4 B 125/05 ER SO, RdLH 2005 S. 177, zitiert nach juris). - LSG Sachsen-Anhalt, 26.09.2008 - L 8 B 38/06 Unterlässt er diese Weiterleitung, hat er selbst den Rehabilitationsbedarf unverzüglich selbst festzustellen (§ 14 Abs. 2 Satz 1 SGB IX); er ist dann für die Leistungsgewährung zuständig geworden (…vgl. SGB Schleswig, a.a.O.; in Anschluss an BSG…, Urteil vom 26.10.2004, Az. B 7 AL 16/04 R, SozR 4 - 3250, § 14 Nr. 1, zitiert nach juris; ebenso LSG Hamburg, Beschluss vom 11.7.2005, Az. L 4 B 125/05 ER SO, RdLH 2005, S. 177, zitiert nach juris; ebenso: BSG, Urteil vom 25.06.2008; Az.: B 11b AS 19/07, zitiert nach juris).